Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie prüfen wir die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes. Dies umfasst die Prüfung des vorliegenden Planungsrechts sowie den Entwurf einer ersten projektbezogenen Kubatur. Weitere Themen aus dem Bereich der Grundlagenermittlung können ebenfalls bei Bedarf Teil der Studie sein.
Im Rahmen der Planung von besonderen Bauvorhaben oder Bauvorhaben im komplexeren planungsrechtlichen Kontext entstehen durch die erforderliche Beteiligung von Behörden, Fachplanern und weiteren Planungsbeteiligten oft lange Planungszeiträume. Um möglichst gezielt planerische Entscheidungsgrundlagen in der jeweiligen Planungsphase zu schaffen, reduzieren wir die Inhalte der Studien auf das Wesentliche. Damit vermeiden wir umfangreiche Leistungen, die in einem langfristigen Planungsprozess mit vielen Unwägbarkeiten am Beginn eines Projektes oft nicht zwingend erforderlich sind.
Die Machbarkeitsstudie dient als Möglichkeit, zunächst grundlegende Aspekte der Planung für eine mögliche weitere Verfolgung des Projektes zu klären.
Seit 2015 hat Anika sich auf Entwurf und Planung von Kitas spezialisiert. Im Rahmen von bislang rund 65 Machbarkeitsstudien wurden die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes sowie die Realisierungsmöglichkeiten des örtlichen Bedarfes an Kita-Plätzen geprüft. Ferner entstanden aus einem Teil der Studien fortführende Planungskonzepte für Kitas bis hin zur Realisierung, größtenteils im Raum Köln und dem Ruhrgebiet.
Zu einer Machbarkeitsstudie gehören die Klärung grundstücksspezifischen Fragen mit den örtlichen Baubehörden sowie eine Abschätzung des möglichen Bauvolumens anhand des Entwurfes einer ersten Kubatur. Gleichzeitig erfolgt der Austausch mit dem zuständigen Jugendamt sowie dem jeweiligen Landesverband über den konkreten Bedarf an Kita-Plätzen, Gruppenstrukturen, erforderlichen Nettoflächen sowie weiteren, individuellen Planungsanforderungen.
Bei Bedarf wird die Studie in Form von Grundrissen, Ansichten, perspektivische Darstellungen, Unterlagen zum Einfügungsnachweis etc. weiterentwickelt. Dies geschieht in Abstimmung mit den jeweiligen Behörden, zur Erlangung der Inaussichtstellung einer Betriebserlaubnis. Ist derTräger der Einrichtung zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, ist er in der Regel in die Grundrissgestaltung mit einbezogen.
MACHBARKEITSSTUDIE KITA MONHEIM
Entwicklung von Studien für eine Betriebskita in erster Rheinlage von Monheim: Die Bestandskita soll von 3 auf 6 Gruppen erweitert werden. Es wurde ein Vergleich von Neubau zu Bestandserweiterung gewünscht, mit einer groben Vorschätzung der Kosten.
Das Grundstück bietet ausreichend Platz, allerdings stellt sich die Gründung in einem größeren Bereich als sehr schwierig dar. Daher war es Ziel, das Gebäude so auf dem Grundstück zu positionieren, dass es zum einen gute Außen- und Innenbeziehungen der Kita zulässt. zum Anderen sollte die Überbauung des problematischen Bereichs nach Möglichkeit vermieden werden.
DOPPELHAUS- ERWEITERUNG